Übernahme
Die Übernahme von Tanzbekleidung und Abendmode erfolgt von Privatpersonen zum kommissonsweisen Verkauf an Privatpersonen. 2ndDance kauft die Ware nicht an und wird nicht Eigentümer derselben. Die Ware wird lediglich zur Vermittlung und Abwicklung des Verkaufes, Präsentation und Bewerbung übernommen.
Angenommen wird für Damen und Herren:
- Tanzbekleidung für Gesellschaftstanz in Standard und Latein


- Trainingsbekleidung und Schuhe
- Tanzschuhe (neuwertig)
- Boogiebekleidung
- Petticoats
- Turnierbekleidung
- Flamencoröcke
- passende Accessoires zu Tanzbekleidung
- Theaterkleider
- Cocktailkleider
- Ballkleider (Saisonware, Annahme ausschließlich Oktober bis Jänner)
- passende Jäckchen, Abendtaschen und Accessoires
Die Kleidung soll wenig getragen, zeitgemäß und in verkaufsbereitem Zustand sein. Das heißt: sauber und gebügelt, sowie unbeschädigt und unverschlissen – so wie man sie selbst gerne kaufen würde.
Auftragsschein
Ein Auftragsschein wird ausgefüllt und ein Kundenkarteiblatt angelegt. Der Kunde erhält ein Duplikat des Auftragsscheines.
Im Auftragsschein wird das Datum der Warenannahme, die Artikelbezeichnung, der vereinbarte Verkaufserlös (Einkaufspreis) und die Übernahmedauer festgehalten. Ebenso Kundenname, Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer, sowie die Einwilligung zur internen Datenverarbeitung lt. DSGVO. Die Daten werden nach den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und streng vertraulich behandelt.
Kommissionszeit
Die Kommissionszeit für Saisonware (Ballkleider, Sommertanzkleider uÄ) wird mit maximal 4 Monaten vereinbart.
Die Kommissionszeit für saisonunabhängige Ware beträgt 6 Monate.
Einen Monat vor Ablauf der am Auftragsschein vereinbarten Kommissionszeit kann bis dahin unverkaufte Ware ohne weitere Rücksprache von 2ndDance bis zu 50% reduziert angeboten werden. Um diesen Prozentsatz reduziert sich dann auch der Verkaufserlös, für den/die AuftraggeberIn.
Nach Ablauf der Kommissionszeit verpflichtet sich die (der) Kommissionskund(e)in die nicht verkaufte Ware unaufgefordert wieder abzuholen. Nach einer Abholfrist von 1 Monat geht nicht abgeholte Ware ohne weitere Absprache in das Eigentum von 2ndDance über.
Verlangt die (der) Kommissionskund(e)in ihre zuvor eingebrachte Ware während der Kommissionszeit zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15% des vereinbarten Einkaufspreis pro begonnenem Monat als Aufwandsentschädigung verrechnet.
Verkaufspreis
Der Verkaufspreis wird von 2ndDance kalkuliert. Er richtet sich nach dem ursprünglichen Neupreis der Ware (Beleg oder Schätzung). Als Verkaufserlös (Einkaufspreis) erhält die (der) Kommissionskund(e)in ein Drittel (33,3%) des Bruttoverkaufspreises.
Die Barauszahlung erfolgt nach Verständigung (Email), frühestens am auf den Verkauf folgenden Öffnungstag und ausnahmslos gegen Vorlage des Auftragsscheines. Fällige Geldbeträge aus dem Verkaufserlös sind innerhalb von 6 Monaten ab Verkaufsdatum abzuholen. Danach verfällt jeder Anspruch auf Auszahlung.
Ein Umtausch der Ware ist ausgeschlossen. In der Umkleidekabine kann alles probiert werden und ein Kauf in Ruhe entschieden werden.

Allgemeines
2ndDance haftet nicht für höhere Gewalt, Diebstahl und Beschädigung der Ware während der Kommissionszeit. Auch können die Gegebenheiten vor Ort jederzeit während der Geschäftsöffnungszeiten besichtigt werden oder wurden von der(m) Kund(en)in bei der Übergabe der Ware zur Kenntnis genommen.
Mit der Übergabe der Ware akzeptiert die (der) Kund(e)in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von 2ndDance. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2ndDance ist berechtigt die AGBs jederzeit zu aktualisieren oder zu ergänzen und als neue Fassung zu veröffentlichen, womit die zuvor bestehenden AGBs ihre Gültigkeit verlieren. Sollte eine der Bestimmungen geltendem Recht widersprechen, bleiben die restlichen Bestimmungen gültig.